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Behördenwahnsinn oder gezielte Retourkutsche? Razzia in Ingolstadt – Sind unsere Stecklinge wirklich illegal?

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Am 21. Januar 2025 wurde in unseren beiden Ingolstädter Filialen eine Razzia durchgeführt. Nur wenige Tage nach einem viel beachteten Bericht des Magazins quer, in dem unser Engagement für die Cannabis-Legalisierung thematisiert wurde, stehen die Behörden erneut bei uns auf der Matte. Mit gezücktem Durchsuchungsbeschluss wurden all unsere Stecklinge konfisziert – zum zweiten Mal binnen weniger Monate!

Ein Muster wird sichtbar

Bereits im Juli 2024 sorgte die Staatsanwaltschaft Landshut auf dem Erdinger Sinnflut Festival für Aufsehen, als sie unsere Stecklinge von den zuständigen Beamten töten ließ und konfiszierte – bei unklarer Rechtslage, wie die Behörden selbst später einräumten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete damals, dass die Staatsanwaltschaft Landshut als Grundlage für ihr Handeln das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) anführte, obwohl die betroffenen Stecklinge weder Blüten noch relevante THC-Werte aufwiesen. In einem späteren Statement räumte die Staatsanwaltschaft ein, dass die Rechtslage in Bezug auf Vermehrungsmaterial nicht eindeutig sei.

Diese Unsicherheiten führten zu einem Imageschaden nicht nur für uns, sondern für die gesamte aufstrebende Hanfbranche. Der Bericht der Süddeutschen Zeitung hob hervor, dass solche Aktionen nicht nur die Rechtssicherheit untergraben, sondern damit auch versucht wird, legale Händler zu kriminalisieren. Ein weiteres Detail, das die Zeitung veröffentlichte: Der wirtschaftliche Schaden für uns war erheblich, da nicht nur die Stecklinge konfisziert, sondern auch unser Stand für die restliche Festivaldauer nur eingeschränkt genutzt werden konnte. Die Frage, ob diese Maßnahmen verhältnismäßig waren, wurde sowohl von Rechtsexperten als auch von der Öffentlichkeit kritisch diskutiert.

Jetzt, nur ein halbes Jahr später, wiederholt sich dieses Szenario in Ingolstadt. Die Parallelen sind frappierend: Trotz klarer gesetzlicher Grundlagen, die den Handel mit Stecklingen regeln, wird erneut Vermehrungsmaterial beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft greift dabei wieder auf unklare Interpretationen des Konsumcannabisgesetzes zurück, das ausdrücklich den Eigenanbau und die Nutzung legalen Vermehrungsmaterials ermöglichen soll.

Zufällig, dass dieser erneute Schlag gegen uns so kurz nach der Öffentlichkeitsarbeit durch quer und unseren Gründer Wenzel Cerveny erfolgt? Wohl kaum. Die bayerische Staatsregierung unter Markus Söder hat bereits mehrfach klargemacht, dass sie Cannabis auch nach der Legalisierung mit allerhärtester Hand regulieren will. Und wir müssen fragen: Ist dieser Behördeneinsatz eine notwendige Strafverfolgung oder ein Versuch, Kritiker der restriktiven Cannabispolitik Bayerns mundtot zu machen?

Was die Dokumente zeigen

Ein Blick in die Durchsuchungsbeschlüsse und Protokolle der Filialen in der Theresienstraße und am Westpark zeigt, dass die Vorwürfe wie aus einem Drehbuch stammen. Laut Beschluss (Az. 42 Js 15478/24) wird uns „Handeltreiben mit Cannabis“ vorgeworfen, weil wir Stecklinge anbieten, die nach Bundesgesetz absolut legal sind. Die angebliche Grundlage? Das Konsumcannabisgesetz – welches die Staatsanwaltschaft offenbar nach Gutdünken auslegt.

Die Beamten suchten gezielt nach „Cannabis und Cannabispflanzen, Unterlagen betreffend den Verkauf von Cannabis und Datenträgern mit entsprechenden Inhalten“. Bemerkenswert ist jedoch, dass trotz der umfassenden Razzia keine „verdächtigen Unterlagen“ oder Beweise gefunden wurden, die unsere Unschuld widerlegen könnten. Dennoch wurden alle Stecklinge beschlagnahmt.

Aus dem Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Kai Niermann geht hervor, dass Stecklinge eindeutig unter den Begriff „Vermehrungsmaterial“ fallen und somit ausdrücklich vom Cannabisbegriff im Konsumcannabisgesetz (KCanG) ausgenommen sind. Solange keine Blüten- oder Fruchtstände vorhanden sind, handelt es sich um legales Material, das gewerblich gehandelt werden darf. Der Gesetzgeber hat dies klar definiert, um den Eigenanbau und die Versorgung durch legale Händler zu ermöglichen. Die beschriebene Praxis der Beschlagnahmungen steht daher in einem deutlichen Widerspruch zur Intention des Gesetzes und gefährdet die Rechtssicherheit in der Branche.

Satirischer Seitenhieb: Bayerns neues Hobby?

Man könnte meinen, die bayerischen Behörden haben ein neues Hobby gefunden: Pflanzenjagd. Vielleicht sollte man eine neue Reality-Show in Betracht ziehen. Die Hauptdarsteller? Ein Polizeitrupp mit großem Interesse an Botanik – leider mit etwas zu großem Enthusiasmus beim Vernichten legaler Gewächse.

Diese Ironie sollte jedoch nicht die ernste Botschaft verwischen. Es geht hier um Existenzen, um Unternehmen, die durch unverhältnismäßige Maßnahmen an den Rand des Ruins gedrängt werden. Was kommt als nächstes? Die Beschlagnahmung von Hanfkleidung wegen „verdächtiger Fasern“?

Der Schaden für uns und die Branche

Dieser erneute Schlag gegen uns ist weit mehr als nur ein Verwaltungsakt. Er ist ein direkter Angriff auf unser Recht auf freie Berufsausübung und ein Affront gegen alle, die sich für eine gerechte Cannabis-Politik einsetzen. Die konfiszierten Stecklinge repräsentieren nicht nur einen hohen finanziellen Schaden, sondern auch einen massiven Eingriff in unsere Geschäftstätigkeit.

Unsere Kunden und Partner fragen sich nun, ob sie noch auf eine Branche vertrauen können, die von staatlicher Willkür bedroht wird. Wie sollen Unternehmen in einem solchen Umfeld investieren, wachsen und Arbeitsplätze schaffen? Diese Frage richtet sich nicht nur an uns, sondern an jeden Akteur im aufstrebenden Cannabis-Markt in Deutschland.

Doch der Schaden geht über das Finanzielle hinaus. Unsere Reputation, die wir durch Transparenz und Kundenservice aufgebaut haben, wird durch solche Aktionen untergraben. Die Frage, ob Hanfprodukte überhaupt noch sicher gehandelt werden können, bleibt im Raum stehen – und das ist Gift für den Markt.

Schwarzmarkt: Ein unvermeidliches Ergebnis restriktiver Politik?

Ein besonders bitterer Beigeschmack entsteht durch die langfristigen Konsequenzen solcher Maßnahmen. Das restriktive Vorgehen der bayerischen Staatsregierung scheint nur einem zu dienen: dem Schwarzmarkt. Solange der Eigenanbau durch legale Händler oder Privatpersonen unnötig erschwert wird, bleibt der Schwarzmarkt der einzige Gewinner.

Rechtsanwalt Kai Niermann betont in seinem Gutachten, dass die Förderung des Eigenanbaus durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen ein entscheidender Schritt wäre, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Wenn den Menschen ermöglicht wird, Cannabis für den Eigenbedarf selbst anzubauen, entfällt die Notwendigkeit, sich auf illegale Kanäle einzulassen. „…ist es gerade Ziel des Gesetzes, den Eigenanbau als Teil der Strategie zur Bekämpfung des illegalen Marktes zu erlauben. Soll dieses Ziel erreicht werden, muss auch ausreichend Vermehrungsmaterial für Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung stehen. Eine gewerbliche Lieferkette bietet in der Regel hierfür die besten Voraussetzungen“​. Indem die Behörden jedoch legale Händler wie uns kriminalisieren und die Rechtssicherheit untergraben, halten sie den Schwarzmarkt am Leben und blockieren eine nachhaltige Lösung für die Cannabispolitik.

Die rechtliche Lage: Klarheit oder Chaos?

Das Rechtsgutachten von Kai Niermann bestätigt, dass der Umgang mit Cannabissamen und Stecklingen durch das KCanG geregelt und ausdrücklich erlaubt ist, sofern sie nicht für den illegalen Anbau bestimmt sind. Es wird hervorgehoben, dass Vermehrungsmaterial nicht unter den Begriff „Cannabis“ fällt, solange keine Blütenstände vorhanden sind.

Stecklinge dürfen laut Gesetz in Deutschland produziert und gehandelt werden. Die Intention des Gesetzgebers war es, den Eigenanbau durch Endkonsumenten zu erleichtern und gleichzeitig eine klare Trennung zu illegalem Anbau zu schaffen. Maßnahmen wie die Beschlagnahmung legaler Stecklinge untergraben diesen Ansatz und führen zu Verunsicherung bei Konsumenten und Händlern.

Was wir fordern

Es reicht! Wir fordern von der bayerischen Staatsregierung und den Strafverfolgungsbehörden:

  1. Rechtsklarheit: Wie kann ein Produkt legal und gleichzeitig illegal sein? Diese Widersprüche müssen aufgeklärt werden.
  2. Gleichbehandlung: Wir verlangen, dass wir wie jeder andere legale Händler behandelt werden.
  3. Entschädigung: Für die zerstörten Stecklinge, den finanziellen Verlust und den entstandenen Imageschaden.
  4. Respekt für den Rechtsstaat: Bayern muss sich an die Bundesgesetze halten und darf diese nicht nach eigenem Ermessen restriktiv auslegen.
  5. Branchendialog: Ein runder Tisch zwischen Regierung, Strafverfolgung und der Hanfbranche ist notwendig, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Die Razzien gegen HANF.com sind kein Einzelfall, sondern Teil einer größeren Problematik: die Sabotage der Cannabis-Legalisierung durch eine rückwärtsgewandte, bayerische Politik. Doch wir geben nicht auf!

Wir verstehen uns als Vorreiter in der Branche und werden weiter für Transparenz, Fairness und den offenen Dialog kämpfen. Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist ein historischer Schritt, und wir lassen nicht zu, dass dieser durch Willkürmaßnahmen behindert wird.

Gemeinsam mit euch, unseren Kunden und Unterstützern, werden wir diese Herausforderungen meistern. Euer Vertrauen und eure Loyalität sind unser Antrieb, auch in schwierigen Zeiten standhaft zu bleiben.

Bleibt dran, wir halten euch über die nächsten Entwicklungen auf dem Laufenden. Und bis dahin: Bleibt kritisch, bleibt informiert – und bleibt legal!

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