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Staatsanwaltschaft Landshut gibt beschlagnahmte Hanfprodukte aus dem Erding-Store frei

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Am 23. Mai 2025 hat die Staatsanwaltschaft Landshut die Rückgabe von Produkten angeordnet, die im Juli 2022 im Rahmen einer viel kritisierten Razzia in unserem Hanf-Shop in Erding beschlagnahmt worden waren. Fast drei Jahre lang lagen vollständig legale Hanfprodukte wie CBD-Öl, Hanfblütentee und Kaugummis in behördlichem Gewahrsam. Nun sind sie zurück – und mit ihnen ein Stück Gerechtigkeit.

Was ist damals passiert?

Im Juli 2022 kam es im Store von Hanf.com in der Langen Zeile 17 in Erding zu einer Durchsuchung durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut. Dabei wurden insgesamt 49 Positionen beschlagnahmt, darunter:

  • 27 Fläschchen CBD-Öl mit 15 % Wirkstoffanteil
  • 1.650 g Hanfblütentee
  • 98 g CBG-Blüten („Cali Kush“)
  • 11 Packungen CBD-Kaugummis „Sativa“
  • Weitere verkaufsfertige Produkte mit nachweislich unbedenklichem THC-Gehalt

Diese Produkte waren Teil unseres regulären Sortiments und wurden stets gemäß den gesetzlichen Vorgaben verkauft.

Die rechtliche Einordnung

Nach monatelanger Prüfung stellte sich heraus: Keines der Produkte überschritt den zulässigen THC-Grenzwert von 0,3 %. Auch der Tatvorwurf – ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§29a BtMG) – ließ sich nicht halten.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und gab die Produkte zur Rückgabe frei. Leider geschah dies erst nach rund 34 Monaten – mit massiven wirtschaftlichen, organisatorischen und emotionalen Folgen für unser Team und unsere Kunden.

Stimmen zur Rückgabe

Wenzel Cerveny, Gründer von Hanf.com:
„Die jahrelange Verzögerung zeigt, wie dringend ein Umdenken im Umgang mit Hanfprodukten nötig ist. Dieses Verfahren war ein Symbol staatlicher Willkür – das Ende ist ein Teilerfolg für die gesamte Branche.“

Chronologie der Ereignisse

DatumEreignis
Juli 2022Razzia im Store Erding durch Polizei und Staatsanwaltschaft
August 2022Einreichung rechtlicher Stellungnahme durch unsere Anwälte
2023Mehrere Anträge auf Rückgabe werden abgelehnt
Mai 2025Verfahren wird eingestellt, Rückgabe der Produkte erfolgt

Unsere Sichtweise: Symbolpolitik statt Verbraucherschutz

Die Produkte, die nun fast drei Jahre im Lager der Staatsanwaltschaft verwahrt wurden, waren jederzeit verkehrsfähig. Die Beschlagnahmung hat weder dem Verbraucherschutz noch der öffentlichen Sicherheit gedient – sie war Teil eines überzogenen, restriktiven Vorgehens gegenüber der legalen Hanfbranche.

Die neue Gesetzeslage 2025 macht es noch klarer: Produkte mit reinem CBD oder CBG dürfen verkauft werden – vorausgesetzt, sie enthalten keine berauschenden Mengen THC und werden nicht zum Konsumzweck als Rauschmittel angeboten.

Was passiert jetzt mit den Produkten?

Die meisten zurückgegebenen Produkte sind nach dieser langen Lagerzeit nicht mehr verkaufsfähig. Sie wurden falsch gelagert, sind teilweise beschädigt oder überschritten das Mindesthaltbarkeitsdatum.

Wir haben uns entschieden, die Produkte öffentlichkeitswirksam zu dokumentieren – als Mahnmal für unverhältnismäßige Eingriffe in den Alltag kleiner Händler.

Ueberblick der Ware

Blick in die Zukunft

Die Rückgabe dieser Produkte bedeutet für uns nicht nur einen juristischen Etappensieg – sie motiviert uns, weiter für Aufklärung, Transparenz und rechtssicheren Hanfhandel zu kämpfen.

Mit der Legalisierung von Cannabis zum Eigenanbau und als Vermehrungsmaterial hat sich der Rechtsrahmen weiterentwickelt. Doch die Praxis zeigt: Die Branche braucht klare Regeln – und ein Ende von unsinnigen Verboten.

Was du aus dem Fall lernen kannst

Für Konsumenten und Händler ergibt sich eine wichtige Lehre:

  • Achte bei CBD-Produkten auf Labornachweise und geprüfte Qualität
  • Kaufe bei Händlern, die transparent und rechtlich sicher arbeiten
  • Informiere dich über aktuelle Gesetzeslagen, etwa das neue Cannabisgesetz

Wir bei Hanf.com halten dich stets auf dem Laufenden.

FAQ zur Razzia & Rückgabe

Warum wurden die Produkte überhaupt beschlagnahmt?
→ Die Staatsanwaltschaft vermutete einen Verstoß gegen das BtMG – ein Irrtum, wie sich später zeigte.

Sind CBD-Produkte jetzt legal?
→ Ja, wenn sie unter 0,3 % THC enthalten und nicht als Rauschmittel verkauft werden.

Was passiert mit beschädigter Ware?
→ Wir dokumentieren sie und nutzen sie zur Aufklärung. Ein Verkauf ist ausgeschlossen.

Mehr erfahren & rechtliche Infos

Glühbirne Infoicon
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→ Dann besuche uns im Hanfladen Erding oder bestelle direkt online – zertifiziert, geprüft und legal.
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